| AGB für die
offenen Seminare die Veranstalter:
- Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation,
reg.Gen.m.b.H/Graz
- Trigon Entwicklungsberatung, Marktwirksame Unternehmensentwicklung
GmbH/Klagenfurt
- Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensentwicklung und Konfliktmanagement
GmbH / München
- Trigon Entwicklungsberatung Unternehmensberatung
GmbH/Wien
1. Anmeldung
Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder Fax erhält
der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Teilnahmebestätigung (per
Post, Fax oder E-mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung
steht. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres
Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung
durch den jeweiligen Trigon-Veranstalter für beide Seiten verbindlich.
Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine
Veranstaltung seitens Trigon verschoben oder abgesagt werden, werden die
TeilnehmerInnen umgehend kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon nur zur
Erstattung einer bereits gezahlten Seminargebühr verpflichtet.
Im Falle zwingender Verhinderung der SeminarleiterInnen hat Trigon das
Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als SeminarleiterIn
zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche der TeilnehmerIn
auf Durchführung des Seminars bestehen nicht.
2. Unterkunft
Die Hotelreservierung wird von Trigon an das Seminarhotel weitergeleitet.
Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist der jeweilige
Trigon-Veranstalter darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn
wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
Der/die TeilnehmerIn erhalten eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäss
den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Seminarausschreibung. Die Seminargebühr
ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung
fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort.
Der in der jeweiligen Seminarbeschreibung genannte Seminarpreis umfasst
in der Regel die Teilnahmegebühr und alle Arbeitsunterlagen. Genaue
Einzelheiten sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Nicht
im Seminarpreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und
Verpflegung, die der/die TeilnehmerIn bitte direkt mit dem Hotel verrechnet,
sowie die Kosten für die An- und Abreise.
Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon an die Qualifikation der Referenten
stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung
übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift
der gesamten oder von Teilen der Teilnahmegebühr aus diesem Grund
ausgeschlossen.
4. Stornierung der Anmeldung
Stornierungen werden von Trigon grundsätzlich nur schriftlich (Brief,
Fax, E-mail) entgegen genommen. Die Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung
kann – sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben
– bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars erfolgen.
In diesem Fall ist Trigon berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung
der Anmeldung entstandenen Kosten, eine Stornierungsgebühr entsprechend
der jeweiligen Seminarausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene
Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon zurück
zu geben.
Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Beginn des Seminars werden 100% des
Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine
andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen.
In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die
ErsatzteilnehmerIn seitens Trigon erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem
Grund verweigert werden.
Erfolgt die Buchung eines Seminars im Fernabsatz, insbesondere per Fax,
steht dem/der TeilnehmerIn soweit sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht
seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet
werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der
EU-Fernabsatzrichtlinie binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht
als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für
Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsschluss
beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
5. TeilnehmerInnenzahl
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines
hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Darüber hinaus weisen die Trigon-Veranstalter darauf hin, dass seminarabhängig
- im Einzelfall - die Durchführung des Seminars von dem Erreichen
einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag abhängig
ist.
6. Seminarunterlagen
Soweit im Rahmen des Seminars Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt
werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten
Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der
Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung
in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung,
der TRIGON Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H., Salzburg vorbehalten.
7. Sonstiges
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von
Trigon elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail
über weitere Veranstaltungen von Trigon informiert wird. Der/die
TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand
ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalters.
AGB
für die offenen Seminare als PDF-File »
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