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Trigon Entwicklungsberatung
Über Trigon
AGB für die offenen Seminare

die Veranstalter:

  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation, reg.Gen.m.b.H/Graz
  • Trigon Entwicklungsberatung, Marktwirksame Unternehmensentwicklung GmbH/Klagenfurt
  • Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensentwicklung und Konfliktmanagement GmbH / München
  • Trigon Entwicklungsberatung Unternehmensberatung GmbH/Wien

1. Anmeldung
Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder Fax erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Teilnahmebestätigung (per Post, Fax oder E-mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Trigon-Veranstalter für beide Seiten verbindlich.
Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens Trigon verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon nur zur Erstattung einer bereits gezahlten Seminargebühr verpflichtet.
Im Falle zwingender Verhinderung der SeminarleiterInnen hat Trigon das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als SeminarleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche der TeilnehmerIn auf Durchführung des Seminars bestehen nicht.

2. Unterkunft
Die Hotelreservierung wird von Trigon an das Seminarhotel weitergeleitet. Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist der jeweilige Trigon-Veranstalter darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.

3. Rechnungsstellung und Zahlung
Der/die TeilnehmerIn erhalten eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäss den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Seminarausschreibung. Die Seminargebühr ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Seminarbeschreibung genannte Seminarpreis umfasst in der Regel die Teilnahmegebühr und alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Nicht im Seminarpreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung, die der/die TeilnehmerIn bitte direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und Abreise.
Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon an die Qualifikation der Referenten stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen der Teilnahmegebühr aus diesem Grund ausgeschlossen.

4. Stornierung der Anmeldung
Stornierungen werden von Trigon grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-mail) entgegen genommen. Die Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung kann – sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars erfolgen. In diesem Fall ist Trigon berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Anmeldung entstandenen Kosten, eine Stornierungsgebühr entsprechend der jeweiligen Seminarausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon zurück zu geben.
Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Beginn des Seminars werden 100% des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens Trigon erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Erfolgt die Buchung eines Seminars im Fernabsatz, insbesondere per Fax, steht dem/der TeilnehmerIn soweit sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Fernabsatzrichtlinie binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

5. TeilnehmerInnenzahl
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Darüber hinaus weisen die Trigon-Veranstalter darauf hin, dass seminarabhängig - im Einzelfall - die Durchführung des Seminars von dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag abhängig ist.

6. Seminarunterlagen
Soweit im Rahmen des Seminars Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der TRIGON Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H., Salzburg vorbehalten.

7. Sonstiges
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von Trigon elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalters.

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